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Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden

|   Finanzämter

Derzeit sind bundesweit gefälschte Steuerbescheide im Umlauf. Als Absender wird ein Finanzamt oder die „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ ausgewiesen. Die Empfänger werden aufgefordert, kurzfristig eine Nachzahlung zu leisten.

Das Bayerische Landesamt für Steuern rät Bürgerinnen und Bürgern zur Vorsicht und bei Bescheiden darauf zu achten, ob diese ungewöhnlich aussehen oder widersprüchliche Angaben enthalten. Wir empfehlen zum Beispiel die auf dem Dokument angegebene Steuernummer und Identifikationsnummer immer mit der eigenen Steuernummer und Identifikationsnummer abzugleichen sowie die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen. Bei Bedenken oder Auffälligkeiten sollten Sie umgehend mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen, bevor Sie Zahlungen leisten.

Sollte Ihnen ein gefälschtes Dokument vorliegen, bittet das Bayerische Landesamt für Steuern, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und keinesfalls eine Überweisung der angeblichen Steuerschuld vorzunehmen.

Sollte ein SEPA-Mandat vorhanden sein, so werden tatsächlich zu leistende Zahlungen stets automatisch abgebucht. Die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens auch im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt ist daher ratsam, da Betrugsmöglichkeiten durch falsche Zahlungsaufforderungen vermieden werden können.

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