Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung
Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Augsburg-Land ist die Steuerfahndungstelle beim Finanzamt Augsburg-Stadt.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer in der nachstehenden Tabelle!
Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Telefon 0821 506 + Nebenstelle |
---|---|
Steuerfahndung | 01 (Vermittlung) |