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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Augsburg-Land ist die Steuerfahndungstelle beim Finanzamt Augsburg-Stadt.

Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer in der nachstehenden Tabelle!

Ansprechpersonen

AufgabenbereichTelefon 0821 506 + Nebenstelle
Steuerfahndung01 (Vermittlung)
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar