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Allgemeines

Personal

Personal in MAK351,88
Auszubildende63
Teilzeitquote (ohne Anwärter)41,3 %

Stand 01.01.2024

Amtsbezirk

Grenzen des Amtsbezirks mit Angabe der angrenzenden Finanzämter

Der Finanzamtsbezirk Augsburg-Land, dessen räumliche Ausdehnung unten näher dargestellt ist, umschließt ringförmig das Gebiet der kreisfreien Stadt Augsburg, die ihrerseits zum Bezirk des Finanzamts Augsburg-Stadt gehört. Die Außengrenzen berühren - im Uhrzeigersinn - gesehen:

Gemeinden, Städte, Fläche und Einwohnerzahlen des Amtsbezirks

Der Finanzamtsbezirk Augsburg-Land umfasst das Gebiet des Landkreises Augsburg mit 46 und des Landkreises Aichach-Friedberg mit 24, insgesamt also mit 70 politischen Gemeinden, darunter:

8 Städte:

Aichach, Bobingen, Friedberg, Gersthofen, Königsbrunn, Neusäß, Schwabmünchen, Stadtbergen

13 Marktgemeinden:

Aindling, Biberbach, Diedorf, Dinkelscherben, Fischach, Inchenhofen, Kühbach, Meitingen, Mering, Pöttmes, Thierhaupten, Welden, Zusmarshausen

1 gemeindefreies (unbewohntes) Gebiet

Ursprünglich auf den Bezirksamtsbereich Augsburg beschränkt, entstand das heutige Gebiet des FA Augsburg-Land durch Auflösung des FA Zusmarshausen im Jahre 1932, der FÄ Friedberg (früher Obb.), Schwabmünchen und Wertingen im Jahre 1943 sowie das FA Aichach (früher Obb.) im Jahre 1973 im Zuge der Bayerischen Landkreisreform.

Flächen und Einwohnerzahlen des FA-Bezirks Augsburg-Land

Kreisgemeindezugehörig
(Flächenaufteilung in qkm)
gemeindefreiinsgesamtEinwohnerzahl
(Stand 01.01.2022)
Landkreis Augsburg1.067,853,281.071,13255.900
Landkreis Aichach-Friedberg783,09-783,09135.024
Summe1.850,943,281.854,22390.924

 

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Für folgende steuerliche Angelegenheiten ist nicht das Finanzamt Augsburg-Land sondern eine andere Finanzbehörde zuständig. :

AufgabengebietZuständige Behörde
Erbschaft- und SchenkungsteuerFinanzamt Nördlingen
Steuerfahndung, Bußgeld- und StrafsachenFinanzamt Augsburg-Stadt
Kapitalverkehrsteuer, Rennwett- und LotteriesteuerFinanzamt München - Abteilung Körperschaften
Feuerschutzsteuer, VersicherungsteuerBundeszentralamt für Steuern